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Produkte - Wohnungsbau - Herrichtung zum Verkauf

Herrichtung von Wohngebäuden zur anschließenden Veräußerung an Selbstnutzer


Das Land fördert den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum in Städten und Gemeinden, die am Programm "Stadtumbau Ost" beteiligt sind, durch Zinsverbilligung der von der Investitionsbank gewährten Baudarlehen.

Grundlage hierfür sind insbesondere die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums".

Förderfähig sind u. a. die Herrichtung von Wohngebäuden zum Zwecke der anschließenden Veräußerung der hergerichteten Wohnungen an Selbstnutzer. Die Förderung wird für natürliche und juristische Personen gewährt. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten unserem Merkblatt und den Richtlinien.

Ansprechpartner


Bitte wenden Sie sich direkt an unser
> Förderberatungszentrum.

Kostenfreie Hotline:   0800 56 008 46

IB Download

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> Mantelantrag (ausfüllbar):
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> Anlage AF:
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> Vollmacht (nur bei GbR, oHG):
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> Erklärung zur Vergabe von Aufträgen:
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> Selbstauskunft (nur bei natürlichen Personen):
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> Erklärung zum Kumulationsverbot:
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> Unterschriftskarte (ausfüllbar):
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> Merkblatt zum IB-Förderdarlehen:
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> Richtlinien:
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> Anlage 1 zu den Richtlinien:
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> Anlage 2 zu den Richtlinien (bitte dem Antrag beifügen):
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> AGB:
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