Das Land fördert den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum in Städten und Gemeinden, die am Programm "Stadtumbau Ost" beteiligt sind, durch Zinsverbilligung der von der Investitionsbank gewährten Baudarlehen.
Grundlage hierfür sind insbesondere die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums".
Förderfähig sind u. a. die Herrichtung von Wohngebäuden zum Zwecke der anschließenden Veräußerung der hergerichteten Wohnungen an Selbstnutzer.
Die Förderung wird für natürliche und juristische Personen gewährt. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten unserem Merkblatt und den Richtlinien.
Bitte wenden Sie sich direkt an unser
> Förderberatungszentrum.
Kostenfreie Hotline: 0800 56 008 46