Das Land fördert den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Städten und Gemeinden, die am Programm "Stadtumbau Ost" beteiligt sind, durch Zins- bzw. Tilgungsverbilligung der von der Investitionsbank gewährten Baudarlehen.
Grundlage hierfür sind insbesondere die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums".
Förderfähig sind u. a. der Erwerb von modernisierten Wohnungen aus dem Bestand - ausschließlich Erstbezug nach Modernisierung - und der Erwerb von Wohnungen aus dem Bestand einschließlich der damit verbundenen Modernisierung und Instandsetzung des Förderobjektes.
Die Förderung wird gewährt für Haushalte mit mindestens zwei Haushaltsangehörigen, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 WoFG um nicht mehr als 60% überschreitet.
Die Einzelheiten der Förderung sind unserem Merkblatt und den Richtlinien zu entnehmen.
Bitte wenden Sie sich direkt an unser
> Förderberatungszentrum.
Kostenfreie Hotline: 0800 56 008 46